Sportheimvermietung

Sportheimvermietung

Geburtstagsfeier, Polterabend oder Konfirmation – zu Hause nicht genug Platz für deine Gäste?

Wir haben die Lösung!

Unser Sportheim steht jedem, ob Vereinsmitglied oder nicht, zur Vermietung offen.

Der große Gastraum verfügt über ausreichend Sitzgelegenheiten für ca. 70 Personen und grenzt direkt an Theke und Küche an. Die Theke bietet alles was Ihr zur Bewirtung eurer Gäste benötigt, eine Zapfanlage und ausreichend Kühlmöglichkeiten für Getränke sind selbstverständlich. Sämtliche Gläßer sind in der Vermietung mitinbegriffen und können direkt an der Theke gespült werden.

Unsere Küche ermöglicht die Zubereitung und Vorbereitung kleinerer Speisen und ist mit Kühl- Gefrierschrank, Herd, Backofen und Spülmaschine ausgerüstet.

Geschirr und Besteck sind ebenfalls ausreichend vorhanden.

Eine integrierte Beschallungsanlage sorgt für das passende Ambiente bei eurer Veranstalltung. 

Für die Unterhaltung unserer kleinen Gäste ist ein eingezäunter Spielplatz vorhanden.

Habt ihr eine große Veranstaltung vor der Tür? Dann fragt unseren Partner Elektrotechnik Freund! Hier könnt ihr Zelte und viele weitere nützliche Dinge mieten, um eurer Veranstaltung das gewisse Etwas zu verleihen. Ob Hüpfburg, Festzelt oder zusätzlicher Bierwagen – hier findet ihr alles, was ihr für ein gelungenes Event braucht.

Hier geht es zum Eventverleih - Elektrotechnik Freund

 


Keine Lust auf Getränkekisten schleppen?

In unserem Sportheim ist eine Auswahl an Getränken vorhanden!

Neben Sprudelwasser direkt aus dem Zapfhahn, das im Mietpreis enthalten ist, bieten wir auch frisch Gezapftes an. Standardmäßig stehen Veltins sowie Weizenbier zur Verfügung.

Auf Wunsch können wir spezielle Fässer beim Großhändler für Sie anfragen. Sollte dies gewünscht sein, fällt hierfür zusätzlich eine Pauschale von 40 € für die Umstellung der Zapfanlage an.

Um das Zapfen für beide Seiten fair zu gestalten, ist unsere Zapfanlage mit Durchflusszählern ausgestattet, die den Verbrauch exakt erfassen. So wird nur die tatsächlich entnommene Menge berechnet. Bei Flaschenware wird jede angefangene Flasche abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen, hygienischen und technischen Gründen keine eigenen Bierfässer angeschlossen werden dürfen.

Zusätzlich können folgende Getränke als Flaschenware bezogen werden:

Alkoholische Getränke

  • Veltins
  • Weizenbier
  • Köstritzer
  • Veltins 0,0 %
  • Weizenbier 0,0 %
  • Apfelwein

Softgetränke

  • Coca-Cola
  • Coca-Cola Zero
  • Fanta
  • Sprite

Weitere alkoholfreie Getränke

  • Wasser
  • Apfelschorle

Getränke, die nicht Teil unseres Angebots sind – beispielsweise Sekt oder Spirituosen – können gerne in Eigenverantwortung mitgebracht und konsumiert werden.

Vor der Vermietung einfach die benötigte Menge abklären und losfeiern. 

 


Keine Lust zu putzen?

Überlasst die Reinigung der Räumlichkeiten unserem Team. Gegen eine Pauschale übernimmt unser Reinigungstrupp zuverlässig die professionelle Reinigung der Böden, Toiletten und der Theke/Küche.

Ihr müsst die Räumlichkeiten lediglich besenrein hinterlassen.

 


Sollten Terminüberschneidungen auftreten, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir unterstützen können.

Sonstige Fragen und Wünsche?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ansprechpartner: 

Getränke, Technik:

   Jannik Kleiber, jannik.kleiber@sv1926wolfenhausen.de

Finanzen:

  Jana Kühnel, jana.kuehnel@sv1926wolfenhausen.de

  Robin Kleiber, robin.kleiber@sv1926wolfenhausen.de

Sportlerheim:

   Nina Flach, nina.flach@sv1926wolfenhausen.de

 


Legende zum Vereinskalender:

  • Termine Lila hell = Trainingstermine
  • Termine Lila dunkel = Heimspiele
  • Termine Gelb = Vereinstermine / Veranstaltungen
  • Termine Blau (Hinweis "nicht verfügbar") = Vermietungen

Hinweis: Termine zeigen die Räumlichkeiten an, welche in Benutzung sind!

Bei Interesse erreicht Ihr uns über folgendes Formular:

Richtlinien für die Vermietung

1. Mietzeit und Nutzung
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich während der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit gestattet.

Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


2. Maximale Personenzahl
Die maximal zulässige Personenzahl darf die im Mietvertrag festgelegte Kapazität nicht überschreiten.

Diese Begrenzung dient insbesondere der Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzvorschriften.


3. Reinigungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten sowie das Inventar nach Beendigung der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, entsprechend den vertraglich vereinbarten Reinigungspflichten.

Sollte die Reinigung nicht vertragsgemäß erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigung durchführen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung der Mietsache (insbesondere durch Erbrochenes, Fäkalien oder vergleichbare Verunreinigungen), die vom Mieter bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € zu erheben.
Sollten darüber hinaus höhere Reinigungskosten entstehen, können diese nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden.


4. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache sowie am Inventar, die während der Mietdauer durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.

Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen der Gäste oder des Mieters, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.


5. Getränke, Speisen und Fremdlieferanten
Externe Lieferanten oder Caterer dürfen die Räumlichkeiten nur in Zusammenhang mit der Veranstaltung und in Begleitung des Mieters betreten.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle beauftragten Dienstleister die geltenden Hausregeln einhalten.


6. Lärm und Ordnung
Während der Nutzung der Räumlichkeiten ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten, sodass keine unzumutbare Belästigung von Nachbarn oder anderen Nutzern der Anlage entsteht.

Die geltende Hausordnung des Vereins ist einzuhalten.


7. Veranstaltungsabsagen
Absagen oder Terminverschiebungen müssen dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Eventuelle Stornogebühren richten sich nach den im Mietvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.


8. Versicherung
Es wird empfohlen, dass der Mieter über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, die eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung abdeckt.


9. Technische Einrichtungen
Alle technischen Geräte, Installationen und Einrichtungen sind sachgemäß zu verwenden.

Veränderungen oder Eingriffe an elektrischen Anlagen, Zapfanlagen, Beschallungssystemen oder sonstigen technischen Einrichtungen sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untersagt.
Entstehende Schäden oder Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


10. Videoüberwachung
Die Außenanlage des Sportgeländes sowie bestimmte Innenbereiche werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage, der Vereinsmitglieder sowie der Besucher und erfolgen auf Grundlage des berechtigten Interesses des Vereins.

Der Zugriff auf die Aufzeichnungen ist ausschließlich befugten Personen des Vereinsvorstands vorbehalten und erfolgt nur bei berechtigtem Anlass.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können beim Vorstand des Vereins erfragt werden.

Wir erfüllen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).


11. Sonstiges
Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen von Sicherheits- oder Notwendigkeitserwägungen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen sicherzustellen.

Der Verein behält sich vor, vor der Veranstaltung eine angemessene Anzahlung oder Kaution zu verlangen.

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